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ENGIE Deutschland - Veröffentlichungen, Verschlüsselung und Signatur

Veröffentlichungspflichten

Veröffentlichungen ENGIE Deutschland GmbH

Die Kennzeichnung der Stromlieferung der ENGIE Deutschland GmbH, Köln erfolgt gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Tabelle im PDF können Sie entnehmen, aus welchen Energiequellen der Strom gewonnen wurde.

ENGIE Deutschland GmbH – Lieferant - Strom

ENGIE Deutschland GmbH – Verteilnetzbetreiber - Strom

ENGIE Deutschland GmbH – Messstellenbetreiber - Strom

ENGIE Deutschland GmbH – BKV - Strom

ENGIE Deutschland GmbH – Lieferant - Gas

Die ENGIE Deutschland GmbH beliefert Privat-, Gewerbe- und Industriekunden zuverlässig mit preisgünstigem Strom. Durch unser hohes Engagement in der Stromerzeugung mittels Kraft-Wärme-Kopplung können wir unsere Kunden mit umweltfreundlichem Strom beliefern.

ENGIE BASIS und ENGIE BASIS+
Strom für die Grund- und Ersatzversorgung

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Stromlieferung ohne Mindestvertragslaufzeit
  • 14-tägiges Kündigungsrecht
  • Zahlung per Bankeinzug oder Überweisung
     

Über unser ENGIE BASIS Stromprodukt bieten wir allen Kunden im Stromverteilnetz Gewerbepark Heidestraße 70 in 01454 Radeberg eine sichere Versorgung mit Strom an.
Wenn Sie überwiegend in Schwachlastzeiten Strom benötigen, dann können Sie sich für unser ENGIE BASIS+ Stromprodukt entscheiden.

Download: Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung 
Download: Strom GVV

ENGIE DIREKT und ENGIE DIREKT+
Strom für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden - dezentral vor Ort erzeugt

Mit unseren Stromprodukten ENGIE DIREKT und ENGIE DIREKT+ beliefern wir Sie mit Strom, der in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage direkt vor Ort bei Ihnen erzeugt wird.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • umweltfreundlicher Strom durch gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis von Erdgas
  • Kostenkontrolle und Kostentranzparenz durch Energielieferung aus einer Hand
  • reduzierte Kosten für Netznutzungsentgelte
     

ENGIE erstellt Ihnen gern ein auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Angebot.

ENGIE POWER und ENGIE POWER+
Strom für Privat-, Gewerbe- und Industriekunden - individuelle Stromprodukte

Mit unseren Stromprodukten ENGIE POWER und ENGIE POWER+ bieten wir unseren Kunden individuelle Stromlieferprodukte an.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • individuelle Preisgestaltung nach Ihren Bedürfnissen
  • zuverlässige und sichere Stromlieferung durch unsere Zugehörigkeit zur ENGIE-Gruppe
  • individuelle Kundenbetreuung und Kundenberatung
     

Auf Wunsch analysieren wir kostenfrei bei Kunden mir registrierender Leistungsmessung den Verbrauchslastgang und zeigen Ihnen Möglichkeiten zur energiewirtschaftlichen Optimierung Ihres Strombezuges auf. ENGIE erstellt Ihnen gern ein individuelles Angebot.

Allgemeine Informationen zu Stromlieferverträgen

Preisänderungen
Über Preisänderungen informiert die ENGIE Deutschland GmbH (im Folgenden ENGIE) mindestens sechs Wochen im Voraus. Die Preisänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach Bekanntgabe wirksam. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

Leistungen und Wartungsdienste
ENGIE liefert den gesamten Bedarf an Strom für Ihren Eigenverbrauch. Wartungsdienste werden nicht angeboten.

Zahlungsweise
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.

Unterjährige Abrechnung
In der Regel rechnet ENGIE die verbrauchte Energie gegenüber ihren Kunden jährlich ab, da die meisten Zähler im Jahresturnus abgelesen werden. Die einmalige, jährliche Verbrauchsabrechnung ist kostenfrei.
Mit der jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung für den Energieverbrauch werden auf Basis des festgestellten Verbrauchs die monatlichen Teilbeträge/ Abschläge rechnerisch ermittelt.
Eine unterjährige Abrechnung, z.B. monatlich auf Basis monatlich gemessener bzw. abgelesener Zählerstände, ist auf entsprechende Kundenanforderung ebenso möglich. Der damit verbundene Mehraufwand wird über einen Preis für zusätzliche Abrechnungen verursachungsgerecht abgerechnet.

Lieferantenwechsel
Der Lieferantenwechsel erfolgt innerhalb der Fristen der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE).

Hinweise zu Energieeffizienzmaßnahmen
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter bfee-online.de sowie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz bafa.de. Weitere Energieeffizienz-Informationen erhalten Sie auch bei der Deutschen Energieagentur (dena) dena.de und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv.de

Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen
Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechungen oder bei Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen (§ 18 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung). ENGIE wird unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie bekannt sind oder in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können und der Kunde dies wünscht. Im Übrigen haftet ENGIE für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. ENGIE haftet außerdem für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen durfte.

Informationen zum Kundenservice für Verbraucher
Auskünfte zu den vertraglichen Regelungen sowie den geltenden Preisen und aktuellen Angeboten sind telefonisch unter der angegebenen Telefonnummer des ENGIE Kundenmanagements erhältlich.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unser Kundenmanagement per Post (ENGIE Deutschland GmbH, Kundenmanagement, Theodor-Althoff-Str. 41, 5311 Essen), telefonisch (kostenfrei unter Tel. 0800 – 905 1000) oder per E-Mail (kundenmanagement@engie.com) gerichtet werden.
Informationen zum geltenden Recht, Ihren Rechten als Haushaltskunden sowie zum Schlichtungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas stellt Ihnen der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur zur Verfügung.

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice Energie
Postfach 8001, 53105 Bonn
Tel.: 030 / 22480 – 500 (Mo-Fr 9:00 – 12:00 Uhr)
Fax: 030 / 22480 – 323
Internet: bundesnetzagentur.de
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser ENGIE Kundenmanagement kontaktiert wurde und innerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Schlichtungsstelle ENERGIE e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
Fax: 030 / 27 57 240 – 69
Internet: schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Netzbetrieb Radeberg

Netzanschluss
Für den Anschluss Ihrer elektrischen Anlage und deren weiteren Betrieb ist der Abschluss eines Netzanschlussvertrages erforderlich.

Anschluss an das Niederspannungsnetz

Anschluss an das Mittelspannungsnetz

TAB-Mittelspannung

Bitte senden Sie Ihre Anschlussanfragen und Netzanträge per E-Mail an: stromnetz-radeberg@engie.com.

Sonstiges

Netzzugang für Stromlieferanten

Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen werden verpflichtet, anlässlich der Gewährung von Netzzugang zum Zweck der Entnahme von Elektrizität gemäß § 20 Abs. 1a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit Letztverbrauchern oder Lieferanten von Elektrizität, Netznutzungsverträge gemäß des Beschlusses BK6-17-168 vom 20.12.2017 der Bundesnetzagentur abzuschließen.

Messstellenbetreiber / Messdienstleister

Gemäß de gesetzlichen Vorgaben gewährt die ENGIE Deutschland GmbH allen Messstellenbetreibern und Messdienstleistern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Verteilnetz. Voraussetzung ist der Abschluss eines Messrahmenvertrages mit der ENGIE Deutschland GmbH.

Entsprechend der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) werden alle an das Netz der ENGIE Deutschland GmbH angeschlossenen Netzkunden über ein jährliches Netznutzungsentgelt an den allgemeinen Netzkosten beteiligt. D. h., jeder Nutzer des Netzes der ENGIE Deutschland GmbH wird im Umfang der von ihm in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie den entsprechenden Steuern, Abgaben, Gebühren oder sonstigen gesetzlichen Belastungen an den Netzkosten beteiligt.

Auf der Grundlage unserer Preisblätter haben Sie die Möglichkeit, das für Sie relevante Netznutzungsentgelt, entsprechend der Lage Ihres Netzanschlusses im Verteilungsnetz der ENGIE Deutschland GmbH, zu ermitteln.

Die Netznutzungsentgelte setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Dem Entgelt für die Nutzung der Stromleitungen, die sogenannten Netzentgelte.
  • Dem Entgelt für die Umlage nach § 9 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die sogenannte KWK-Umlage.
  • Dem Entgelt für die Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die sogenannte Offshore-Haftungsumlage.
  • Dem Entgelt für die Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
  • Dem Entgelt für die Umlage nach § 13 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV).
  • Dem Entgelt für die Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabeverordnung.


Preise für Mehr- und Mindermengen

Für die monatlich festgestellten Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt die Abrechnung auf Basis der hier aufgeführten Preise: