Über die sogenannte BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) sollen finanzielle Belastungen im Rahmen des nationalen Emissionshandels zukünftig abgefedert werden. Dabei werden die geplanten Entlastungen von mehreren Hundert Millionen Euro pro Jahr für beihilfeberechtigte Unternehmen ab 2023 an verschiedene Gegenleistungen geknüpft. So ist etwa vorgesehen, dass teilnehmende Unternehmen einen Großteil ihrer finanziellen Unterstützung für rentable klimafreundliche Investitionen aufwenden müssen. Von Teilen der Wirtschaft durchaus kritisch gesehen, eröffnet diese Investitionspflicht allerdings die große Chance, die finanziellen Mittel mit der Entwicklung und Ausgestaltung einer ganzheitlichen „Zero Carbon“-Strategie zu verknüpfen.
Seit der Einführung des nationalen Emissionshandelssystems Anfang 2021 werden in Deutschland alle CO2-Emissionen aus dem Einsatz von Brennstoffen mit einem CO2-Preis belegt, die bislang nicht Bestandteil des bestehenden europäischen Emissionshandels waren. Durch die CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels müssen viele Industriebetriebe und Unternehmen mit zusätzlichen Kosten kalkulieren. Ob Zementwerke, Metallverarbeiter, Gießereien oder keramische Industrie: Betroffen sind vor allem Wirtschaftsbereiche, die heute in einem hohen Maß vom Einsatz fossiler Brennstoffe abhängig sind. Hinzu kommt: Durch die Anhebung der Zertifikatspreise im Zuge der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom November 2020 entsteht ihnen bereits zu einem frühen Zeitpunkt ein erheblicher Nachteil gegenüber internationalen Wettbewerbern, die keiner vergleichbaren CO2-Bepreisung unterliegen.
Um zu verhindern, dass diese Branchen aufgrund von Wettbewerbsnachteilen durch die CO2-Bepreisung ins Ausland abwandern, sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) die Möglichkeit vor, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage zu ergreifen. Mit der am 24. Juni vom Bundestag beschlossenen BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) werden entsprechende Kompensationsregelungen auf den Weg gebracht und eine Vielzahl an Unternehmen entlastet werden.
Die Carbon-Leakage-Verordung ist dabei eng an das Carbon-Leakage-Schutzsystem im Rahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) angelehnt. So dient etwa die Sektorenliste des EU-Emissionshandels als Grundlage für die Beurteilung der Verlagerungsrisiken und somit für die Auswahl der beihilfeberechtigten Unternehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine Ausweitung auf weitere Branchen möglich. Die Höhe der Beihilfen ergibt sich aus der maßgeblichen Emissionsmenge, einem sektorspezifischen Kompensationsgrad sowie dem Preis der Emissionszertifikate.
Verbunden ist die Gewährung von Beihilfen im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung allerdings mit verschiedenen Gegenleistungen, die Unternehmen ab dem Abrechnungsjahr 2023 erbringen müssen. Dazu zählen:
Einen weiteren, zentralen Aspekt der zu erbringenden Gegenleistungen stellen die verbindlichen Investitionen für Klimaschutzmaßnahmen ab 2023 dar:
Die Carbon-Leakage-Verordnung regelt ebenfalls die Höhe der zu erbringenden Investitionen. Demnach müssen die vom Unternehmen aufgewendeten Investitionssummen ohne Berücksichtigung von Fördermitteln für 2023 und 2024 mindestens 50 Prozent und ab 2025 mindestens 80 Prozent der gewährten Beihilfe aus dem Vorjahr entsprechen. Investiert werden muss allerdings nur in wirtschaftliche Klimaschutzmaßnahmen mit relativ kurzen Amortisationszeiten von zunächst höchstens neun Jahren.
Mit der Gewährung von Beihilfen im Rahmen der Carbon-Leakage-Verordnung geht somit eine konkrete Verpflichtung an die teilnehmenden Unternehmen einher, konkrete Maßnahmen im Sinne der Reduktion von CO2-Emissionen umzusetzen. Dabei schafft genau diese Investitionspflicht attraktive finanzielle Möglichkeiten, sich nicht nur nachhaltiger, sondern langfristig auch klimaneutral aufzustellen. Umso bedeutender ist es daher, die entsprechenden Maßnahmen in eine ganzheitliche „Zero-Carbon“-Strategie einzubetten, die über einfache Effizienz- und Kompensationsmaßnahmen hinausgeht.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität können Unternehmen aus einer großen Bandbreite an Maßnahmen schöpfen. Je nach Betrieb und Standort können sich allerdings die Gegebenheiten und erforderlichen Maßnahmen erheblich voneinander unterscheiden. Erforderlich sind daher maßgeschneiderte Konzepte, die die gewünschten Ziele sicherstellen.
An dieser Stelle setzen erfahrene Dienstleister wie ENGIE an, die den gesamten Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität prozessual begleiten – von der Analyse des Carbon Footprint über die Planung und Umsetzung bis hin zur kontinuierlichen Optimierung im Betrieb. Dabei sind alle Schritte bei ENGIE als Partner gebündelt, der mit seiner Expertise in Gebäude- und Anlagentechnik und jahrzehntelanger Erfahrung im Energiemanagement die beiden zentralen Grundlagen für ein „Real Zero“ auch im Rahmen internationaler Projekte miteinander verbindet.
Individuelle Gegebenheiten erfordern maßgeschneiderte Konzepte. Bei der Planung und Realisierung von ganzheitlichen Maßnahmen orientiert sich ENGIE daher an einer fünfstufigen Roadmap, die den Weg für Unternehmen zur Klimaneutralität ebnet.